Wärmepumpen werden häufig als kostspielig angesehen. Aber ist das tatsächlich der Fall? Dank attraktiver Förderprogramme wird die Investition in diese umweltfreundliche Technologie für viele Menschen zugänglicher, als man annehmen könnte. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für Wärmepumpen im Jahr 2025.
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Die Hauptquelle für die Förderung von Wärmepumpen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese Programme unterstützen den Wechsel zu umweltfreundlicheren Heizsystemen und werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzt. Eine direkte Förderung für Wärmepumpen gibt es nur beim Austausch von Heizungen über den KfW-Zuschuss Nr. 458. Wenn Sie beim Austausch auch Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung durchführen, können Sie die Kredite Nr. 358 und 359 in Anspruch nehmen. Für umfassende energetische Sanierungen von Einfamilienhäusern steht der Kredit Nr. 261 zur Verfügung.
Der KfW-Zuschuss Nr. 458 fördert den Austausch alter Heizsysteme gegen moderne, umweltfreundliche Optionen und den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Förderung deckt die Investitionskosten, wobei Wärmepumpen spezifische Effizienzanforderungen erfüllen müssen. Ziel ist es, den Umstieg auf nachhaltige Heizlösungen voranzutreiben. Die Förderung richtet sich an private Hausbesitzer, Eigentümergemeinschaften und Mieter, die selbst sanieren. Für Einfamilienhäuser werden Kosten bis zu 30.000 € berücksichtigt, von denen maximal 70% als Zuschuss, also bis zu 21.000 €, gewährt werden.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie ein Fachunternehmen beauftragen und mit dem Heizungsaustausch beginnen. Die KfW bietet einen Vorab-Check an, mit dem Sie vor der Antragstellung prüfen können, ob Sie die Förderkriterien erfüllen.
Die Kredite Nr. 358 und 359 unterstützen Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Gefördert werden private Eigentümer und Eigentümergemeinschaften sowie Mieter, die selbstständig sanieren. Die Kredite bieten günstige Zinssätze und Tilgungszuschüsse, um die Rückzahlung zu erleichtern. Um den Ergänzungskredit zu beantragen, benötigen Sie eine Zuschusszusage der KfW oder einen Bewilligungsbescheid des BAFA im Rahmen der BEG EM-Richtlinie, was in der Regel die Unterstützung eines Energieberaters erfordert.
Nach der Zuschusszusage können Sie innerhalb von 12 Monaten den Ergänzungskredit bei einem Finanzierungspartner beantragen. Die Auszahlung kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Beachten Sie die Fristen für die Einreichung der Nachweise. Eine vorzeitige Rückzahlung ist ab einem Betrag von 5.000 € jederzeit möglich.
Der KfW-Kredit Nr. 261 unterstützt umfassende Sanierungsmaßnahmen, die auf die Erreichung von Effizienzhaus-Standards abzielen. Dazu gehört der Einbau von Wärmepumpen als Teil einer Gesamtmaßnahme zur Reduzierung des Energiebedarfs. Auch Maßnahmen zur Dämmung, zum Fensteraustausch und zur Lüftungstechnik werden gefördert. Die Kredite bieten attraktive Finanzierungsbedingungen für umfassende energetische Sanierungen.
Zusätzlich können Kommunen und Gemeinden weitere Förderungen anbieten, die häufig mit der BEG kombinierbar sind. Informieren Sie sich über regionale Programme, bevor Sie eine Wärmepumpe installieren.
Wärmepumpen können im Rahmen des BEG-Förderprogramms gefördert werden, wenn sie zur Raumheizung oder zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden. Brauchwasserwärmepumpen sind jedoch nicht förderfähig. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen sind Zertifizierungen und spezifische Effizienzanforderungen notwendig. Bei Erd- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen gelten ähnliche Anforderungen.
Im Neubau gibt es einige Abweichungen bei den Anforderungen an die Wärmepumpe. Warmwasser-Wärmepumpen werden von der BEG nicht gefördert, allerdings können Sie für diese einen Steuerbonus beantragen, der 20% der Kosten für energetische Sanierungen über drei Jahre verteilt steuerlich geltend macht.
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