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Die Kleinunternehmerregelung bietet Photovoltaikanlagenbetreibern steuerliche Vorteile, indem sie die Umsatzsteuerpflicht umgeht. Dieser Artikel erläutert die Bedingungen und Auswirkungen der Kleinunternehmerregelung für PV-Anlagenbesitzer im Jahr 2024.
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung für Photovoltaikanlagen?
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG kommt zur Anwendung, wenn der Gesamtumsatz aus Photovoltaik und anderen unternehmerischen Tätigkeiten im Vorjahr maximal 22.000 Euro brutto betrug und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreitet. Diese Regelung befreit von der Umsatzsteuerpflicht.Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung bei PV-Anlagen
Die Kleinunternehmerregelung bietet sowohl Vorteile als auch Nachteile, die bei der Entscheidung für oder gegen diese Option berücksichtigt werden sollten.Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Keine Umsatzsteuer auf Umsätze: Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer auf die Einnahmen aus Ihrer Photovoltaikanlage zahlen.
- Keine Besteuerung des Eigenverbrauchs: Der private Stromverbrauch unterliegt ebenfalls keiner Umsatzsteuer.
- Einfache EÜR mit der privaten Steuererklärung: Die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) kann einfach mit der privaten Steuererklärung erstellt werden.
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
- Kein Vorsteuerabzug: Als Kleinunternehmer können Sie die Vorsteuer für Anschaffungs- und Betriebskosten nicht geltend machen.